Zwei Compensan verkauft – Fünf Monate Haft, aber Therapie statt Strafe

Landesgericht Wien.

(LG Wien am 8. Oktober 2010) Der 34-jährige Wiener kommt verspätet und in einer Motorradjacke. Er lebt von 744 Euro im Monat. Der Richter: „Vorhin haben wir einen Autohändler gehabt, der hat ein Verdienst 500 Euro gehabt.“ (in einem Betrugsprozess). Der Wiener ist jedoch kein Betrüger, sondern am Sozialamt.

Acht kleine Vorstrafen

„Sie haben acht Vorstrafen?“ eröffnet Richter Ulrich Nachtlberger das ausnehmend ruhig und besonnen geführte Verfahren. „Bitte? Ich kann ja nicht acht Vorstrafen haben?“, fragt der Angeklagte aus der Langobardenstraße mit ruhiger Stimme nach. „Ich kann Ihnen auch net helfen. Strafregister: Acht.“ Richter liest vor: „1997, 1998 und so weiter – alles Bezirksgericht. Das meiste Geldstrafen.“ Angeklagter: „Ich hab nicht gewusst, dass Geldstrafen Vorstrafen sind.“ Richter: „Ja, wenn es gerichtlich verhängt ist.“ Der Richter liest viele waffengesetzliche Paragrafen am Blatt. „Was haben denn Sie mit den Waffen? Was haben Sie denn für Waffen gehabt?“ Angeklagter: „A Messer und a Pistolen. Ich habe damals als junger Spund (er war 23 Jahre alt) gedacht, es kann net schaden, wenn man eine hat.“

Es hat irgendwo schon geschadet, weil eine Menge Vorstrafen daraus wurden. Zuletzt 2002 war eine Geldstrafe (100 Tagsätze) am BG Donaustadt wegen Körperverletzung. Dann war Schluss. Keine Verurteilungen mehr. In zwei Jahren wäre alles getilgt (gewesen). Der Richter legt die Vorstrafenliste beiseite.

Geständiger Angeklagter

Am 18. Juli 2010 war dieses: Der Angeklagte war auf 700 Milligramm Compensan im Entzugsprogramm eingestellt und auf freiem Fuss. Er hatte Compensan für Eigengebrauch, weil er dafür eingestellt war. Aber er hat „dazugekauft“, falls es ihm schlechter geht. „Doch ich habe zu viel dazu gekauft“, erklärt der Angeklagte. Daher wollte er zwei Stück verkaufen „und bin sofurt dawischt worden.“ Und: „Das dritte wäre auch noch zum Verkauf gewesen.“ Eingesteckt hatte er noch „einen Streifen Sumnobene“, doch der „war für mi“. Es geht also um zwei verkaufte Tabletten Compensan. Richter: „Aber, dass Sie’s nicht verkaufen dürfen, wissen’s eh. Des ist zwar eine Erklärung, aber…“ Der Angeklagte weiß Bescheid: „…aber keine Rechtfertigung.“

Dieses Verfahren läuft eher ruhig. Der Angeklagte ist voll geständig zur Weitergabe von zwei Compensan. Der Richter will alle Zeugen wegschicken, da der 34-Jährige geständig ist. Doch Zeugen sind ohnehin keine da. Gähnende Leere am Gang.

Zwei Compensan – fünf Monate Haft

Der Richter: „Sie werden um eine unbedingte Freiheitsstrafe nicht herumkommen.“ Aber der Richter plant einen Strafaufschub um zwei Jahre zu geben, um die Absolvierung der Therapie abzuwarten. Der Angeklagte schneuzt sich: „Sie sind aber auch nicht gesund?“, so der Richter. „Sie gehören ins Bett!“ Der Angeklagte sagt, dass er seit vier Tagen krank ist.

Im Gespräch erläutert der Richter nun die Therapiemodalitäten. Der Angeklagte erklärt, dass bereits in Mauer-Öhling für einen Entzug angemeldet ist und danach in Ybbs eine Therapie machen will. Das schlägt der Angeklagte von selber vor. Der Richter ist nicht abgeneigt. Der Richter will mehr wissen, welche Einrichtung die Therapie macht und klärt ihn auf: „Die Kosten übernimmt die Justiz im Rahmen des Strafaufschubs.“ Der Angeklagte hat sich telefonisch angemeldet und er hat drei Monate Wartezeit für den stationären Einzug und Entzug. Der Richter wünscht dann Bestätigungen.

Angeklagter: „Leumund?“ – Richter: „Schlecht“

Doch der Angeklagte will noch was wissen: „Herr Rat, noch eine Frage: Wenn ich nachher arbeiten gehe, wie schaut es mit dem Leumund aus?“ Richter: „Schlecht. Das scheint alles auf.“ – „Aber nach acht Jahren, kann man das nicht tilgen lassen?“ – „Nein, weil sie wieder verurteilt wurden. Weil immer was nachkommt.“ – „Ja, ich verstehs schon. Aber ich versteh nicht, wie ich dann arbeitsmäßig unterkomm. Wenn ich an Leumund brauch.“ Der Richter: „Das kann ich nicht ändern. Das sind die Gesetze. Und heute müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie über die drei Monate drüber kommen.“ Die Tilgungsgesetze verhindern damit für die nächsten zehn Jahre eine Tilgung (bis 2020).

Beratendes Gespräch

Der Prozess ist eher als ein Beratungsgespräch angelegt, mit langen Gesprächspausen, konfrontationsfrei und geduldig, wie und wo er eine Entzugstherapie macht und wo und wann er die Bestätigungen schicken soll. Der Angeklagte kommt ohne Anwalt. Es ist ein entspanntes Gespräch. Am Ende der Richter, es ist sein drtter Drogenprozess am heutigen Tag: „So, jetzt müssen wir noch das Urteil machen.“

Der Wiener wird nach tatsächlichem Verkauf von Suchtgift verurteilt. 30 Euro sichergestelltes Geld wird abgeschöpft. Fünf Monate unbedingte Haft für den Verkauf von zwei Compensan und ein Freispruch zum Streifen Sumnobene, bei dem nicht festgestellt werden konnte, dass es tatsächlich in Verkehr gesetzt werden sollte. Der Wiener erhält die Auflage zur stationären Suchtmittel-Entzugstherapie. Dazu muss er eine Bestätigung dem Gericht schicken. Die Strafe (fünf Monate) wird nach der Therapie in eine Bedingte umgewandelt und auf drei Jahre bewährt (2012-2015). Danach endgültig nachgesehen.

Der Angeklagte will nach dem Urteil noch einmal wissen: „Wie soll ich das machen, mit dem Leumund eine Arbeit zu bekommen?“ Der Richter: „Ich denke, das Beste ist, dass Sie mit offenen Karten spielen und sagen, dass das Teil Ihrer persönlichen Geschichte ist.“ Der Wiener hat Zweifel, ob er überhaupt noch eine Arbeit findet. Richter meint: „Die Therapie ist für Sie persönlich viel anstrengender, aber Sie werden am Ende so weit sein, dass Sie offen zum Dienstgeber sein werden.“

Richter: „Schließen Sie mit dem Leben als Süchtiger ab!“

Der Richter redet ihm gut zu, dass es wichtig ist, „dass Sie von dem Ganzen wegkommen“. Er werde dann ein anderer Mensch sein und der Richter hofft, dass es „noch Leute gibt, die einen Drogenentzug honorieren und die Ihnen eine Chance geben.“ Der Richter wünscht ihm viel Glück.

Der Angeklagte geht bald nach Mauer-Öhling und wird sich anstrengen. U-Haftgefährdet ist er bis 2015. Unbescholten wieder ab dem Jahr 2020.

Marcus J. Oswald (Ressort: Compensan, Therapie statt Strafe) – 8. Oktober 2010, Saal 309, 14 Uhr 31 – 14 Uhr 51

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